Begleithundeprüfungen (BH)
Die von mir durchgeführten Begleithundeprüfungen entsprechen den Anforderungen nach den Verhaltensprüfungen, welche auch Hunde der Anlage 2 LHV NRW,
jetzt § 10, Abs. 2 LHG NRW entsprechen müssen. Daher unterscheide ich grundsätzlich nicht zwischen den Hunden verschiedener
Kategorien gemäß LHG NRW.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von mir eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, das Ihr Hund einen Verhaltenstest gemäß § 10 Abs. 2 LHG NRW zur
Befreiung vom Maulkorb und Leinenzwang bestanden hat.
Termine werden auf der Webseite rechtzeitig bekannt gegeben. Um keine Termine zu verpassen tragen Sie sich bitte in mein »
Newsletter ein.
Anmeldeunterlagen finden Sie » hier. Um Ihnen einen Eindruck vom Ablauf eines Verhaltenstestes zu geben
finden Sie den Verhaltenstest meiner Stafford Terrier Hündin Hilde. Für Fragen stehe ich
Ihnen unter 0172 - 9835475 jederzeit zur Verfügung.
Dokumente zum LHG
Kontakt: 0172 - 9835475 oder info@hundeschule.org
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