Sachkundeprüfungen
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Immer nach Terminabsprache bei Ihnen zu Hause |
In einigen Bundesländern bin ich mittlerweile zugelassener Prüfer zur Erlangung der Sachkunde:
NRW
Für Nordrhein-Westfalen befugt zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und für große Hunde nach § 11 Abs. 3 LHundG NRW.
Niedersachsen
In Niedersachsen anerkannt zum Nachweis der Sachkunde gemäß § 8 NHundG (ruhend).
Hamburg
In Hamburg anerkannt als Sachverständiger zur Durchführung von Gehorsamsprüfungen gemäß HundeG (erloschen).
Den Sachkundenachweis nehme ich immer individuell ab, bedeutet, wir machen einen Termin bei Ihnen zu Hause,
wo Sie in Ihrer gewohnten Umgebung bei einem Kaffee in Ruhe den Test machen können.
Als Zeitrahmen veranschlage ich etwa eine Stunde und selbstredend wird der Test noch vor Ort von mir ausgewertet
und Sie erhalten Ihre Bescheinigung für die Behörden.
Zum Üben gibt es übrigens auch diverse App's:
Ob es auch was für Apple gibt, weiß ich nicht.
Kontakt: 0172 - 9835475 oder info@hundeschule.org
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